Qualitätssicherung
Produkt-Zertifizierung
Klausel der Dienstleistung
Informationen zur Garantie
Retouren Verfahren
Qualitätssicherung von Dongguan spp industry Co.,Limited
Die Qualitätssicherung ist so konzipiert, dass die Herstellung von Komponenten unter Vertrag mit einer Reihe von Maßnahmen durch die Qualitätssicherung der SPP Industry Company kontrolliert, so dass die Verbraucher nicht über die Qualität, Lieferung, nicht nach den Zeichnungen und andere Verstöße gegen die vertraglichen Verpflichtungen und unverantwortlich Kontrollmaßnahmen zu kümmern, weil das Unternehmen die Produktion von Produkten auf den Zeichnungen von kundenspezifischen Produkten basieren, wird der Vertrag von jedem Kunden die spezifischen Vorschriften in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Vertrag gelten.
Die Qualitätssicherung bei SPP Industry ist ein managementgesteuertes System, das darauf ausgerichtet ist, eine hervorragende Produktqualität und einen hervorragenden Service zu bieten. Das Ziel des Qualitätsmanagementsystems ist es, sicherzustellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen die Qualitätserwartungen unserer Kunden erfüllen oder übertreffen.
Wir sind bestrebt, die Effektivität unseres Qualitätsmanagementsystems durch Qualitätsrichtlinien, Qualitätsziele, Auditergebnisse, Datenanalysen, Pläne für Korrektur- und Präventivmaßnahmen, Managementprüfungen und andere Initiativen zur kontinuierlichen Verbesserung ständig zu verbessern. Durch unser Managementsystem verpflichten wir uns, hohe Qualitätsstandards sowie die Sicherheit, die Ausbildung und das Wohlergehen unserer Mitarbeiter und der Umwelt zu gewährleisten.
Das Qualitätsmanagementsystem für Präzisionshydraulikkomponenten basiert auf AS9100, das Qualitätsmanagementsystem für Getriebekomponenten auf ISO 9001, und das Qualitätsmanagementsystem für technische Keramik- und Hartmetallkomponenten erfüllt die Anforderungen der IATF 16949. Unsere Qualitätssysteme werden durch dokumentierte Chargenkontroll- und Rückverfolgbarkeitssysteme unterstützt, die einen Rahmen für klar definierte Kontrollen von Materialien, Prozessen und Validierungsaktivitäten schaffen und so unseren Kunden die Gewissheit geben, dass unsere Produkte in einer klar definierten und kontrollierten Umgebung entwickelt und hergestellt werden.
Diese Qualitätssysteme, einschließlich des umfassenden Einsatzes von statistischer Prozesskontrolle und Methoden zur Risikominderung, haben dazu geführt, dass SPP Industry von vielen unserer Kunden der Status eines zertifizierten Lieferanten verliehen wurde. Dies ermöglicht es diesen Unternehmen, die Produkte von SPP Industries direkt in ihr Lager zu übernehmen und so Kosten und Verzögerungen im Zusammenhang mit der Eingangskontrolle zu vermeiden. SPP Industry ist jederzeit offen für Qualitätssicherungsuntersuchungen, Audits und Inspektionen an der Quelle.
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Produkt-Zertifizierung
Wir senden unseren Kunden “Konformitätszertifikate und Inspektionsberichte” für jede Charge von Komponenten (mit Ausnahme von Prototypen), aus denen hervorgeht, dass das Werkstück alle Anforderungen unserer Prüfzeichnungen erfüllt. Zu den verschiedenen anderen “Zertifikaten”, die wir unter dem Namen SPP INDUSTRY verschicken können, gehören:
Routinezertifikate – für routinemäßige Sendungen von SPP Industry Produkten
Quecksilberfrei-Zertifikate – die belegen, dass unsere Produkte frei von elementarem Quecksilber sind
Prozesszertifikate – die belegen, dass der Prozess (z.B. Löten, Wärmebehandlung, etc.) gemäß den spezifischen Spezifikationen durchgeführt wurde
Materialzertifikate – geben den spezifischen Heizwert der zur Herstellung des Produkts verwendeten Materialien an und enthalten chemische und physikalische Laboranalysen der Materialien
Leistungszertifikat – zeigt, dass unsere Testergebnisse mit den Anforderungen der Prüfzeichnungen übereinstimmen. Oft sind die Komponenten mit Seriennummern gekennzeichnet und die Testdaten werden für jede Komponente aufgezeichnet.
Sauberkeitszertifikate – zeigen, dass unsere Komponenten gemäß den vereinbarten Spezifikationen gereinigt und verpackt wurden.
Klausel der Dienstleistung
Lieferbedingungen
1 Angebot und Vertragsabschluss
1.1 Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
1.2 Bis dahin sind unsere Angebote nicht bindend.
1.3 Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden jeglicher Art, ganz oder teilweise, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4 Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich, es sei denn, wir stimmen ihrer Stornierung schriftlich zu.
1.5 In diesem Fall können wir Ihnen die in der Zwischenzeit entstandenen Kosten und mindestens 15 % des Nettorechnungswerts für entgangenen Gewinn in Rechnung stellen.
1.6 Die im gedruckten Material enthaltenen Beschreibungen, Abbildungen und technischen Maße sind nur annähernd maßgebend.
1.7 Wir behalten das Eigentums- und Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen und anderen Dokumenten.
1.9 Die Muster werden erst nach Bezahlung geliefert
2 Kostenvoranschläge
2.1 Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, und sind in Euro angegeben.
2.2 Bei Beträgen, die vom Referenzpreis abweichen, können wir eine maximale Abweichung von ± 20% vom vereinbarten Zielpreis in Rechnung stellen.
2.3 Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
3 Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug an unsere Zahlstelle zu leisten.
3.2 Bei verspäteter oder verspäteter Zahlung werden für die Überschreitung des Zahlungsziels ohne vorherige Inverzugsetzung bankübliche Zinsen über dem jeweiligen Landesbank-Diskontsatz von mindestens 3% berechnet.
3.3 Abzüge oder Aufrechnungen aufgrund von Gegenansprüchen des Kunden sind nicht enthalten.
3.4 Eine Mängelrüge des Kunden hat keine aufschiebende Wirkung auf die Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung.
4 Lieferfrist
4.1 Sobald alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und die Bedingungen des Geschäfts vereinbart wurden, wird die angegebene Lieferfrist angestrebt und einzuhalten begonnen.
4.2 Die Lieferfrist bezieht sich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Produkts im Werk und schließt die Transportzeit nicht ein.
4.3 Unvorhersehbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben – z.B. Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten, Überalterung, Materialmangel, höhere Gewalt – sowie Verzögerungen bei der Erfüllung angenommener Aufträge, die diese erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns zu verspäteten Lieferungen und schließen Schadensersatzansprüche des Kunden auf Verschiebung oder Rücktritt vom Vertrag entsprechend aus.
4.4 Teillieferungen sind zulässig.
Kosten für den Versand
Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Kunden, auch wenn eine Lieferung frei Bestimmungsort vereinbart wurde
Bei einer vom Kunden zu vertretenden Lieferverzögerung geht die Gefahr am Tag der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
Eine Versicherung gegen Transportschäden kann nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen werden
Sofern nicht anders vereinbart, liegt die Art der Lieferung in unserem alleinigen Ermessen.
Nachforschungen
Beanstandungen jeglicher Art werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen.
Versteckte Mängel können spätestens innerhalb von 1 Monat nach Erhalt der Ware gerügt werden
Bei Auslandslieferungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Mängelrüge vor Versand erfolgt und von uns überprüft werden kann
Die Übergabe der Ware an einen Dritten und der Versand der Ware gilt als vorbehaltlose Annahme.
Beanstandete Ware kann nur auf unser Verlangen, frachtfrei und auf Gefahr des Kunden geliefert werden.
Haftung für Mängel
Für zumutbare Mängel der Lieferung haften wir nur in dem Umfang, in dem wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen
Die Haftung setzt das Fehlen von Eigenschaften der im Dienstleistungsvertrag spezifizierten Waren oder eine fehlerhafte Ausführung des Dienstleistungsvertrags voraus
Wir haften nur für Sachmängel, die wir hätten erkennen müssen, wenn wir alle möglichen professionellen Maßnahmen ergriffen hätten
Wir haften nicht für natürliche Abnutzung, Schäden durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, unerlaubte Reparaturen durch den Kunden oder Änderungen durch Dritte
Wir sind nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt
Der Kunde hat uns unentgeltlich die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, alle von uns für notwendig erachteten Änderungen vorzunehmen und Ersatzteile oder Ersatzwaren zu liefern
Wenn die Produktion auf der Grundlage von Zeichnungen oder anderen vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgt, sind wir nur für die zeichnungs- oder dokumentengemäße Ausführung verantwortlich.
Wird die Lösung einer Bauaufgabe uns überlassen, kann eine Mängelhaftung nur dann übernommen werden, wenn der Kunde innerhalb der Mängelanzeigefrist nachweisen kann, dass das Produkt nicht dem allgemeinen technischen Stand entspricht.
Kosten, die uns durch eine unberechtigte Mängelrüge entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Anwendung des so genannten Eigentumsvorbehalts, der uns das Miteigentum an den Maschinen oder Geräten, auf denen unsere Waren installiert sind, garantiert
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Im Falle einer Beschlagnahme durch einen Dritten müssen wir unverzüglich benachrichtigt werden
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Werk.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird der Sitz des Gerichts vereinbart, für das wir zuständig sind. Dies gilt auch für Wechsel
Vertragliche Verpflichtung
Wir nehmen alle Aufträge nur auf der Grundlage der vorstehenden Bedingungen an
Anderslautende Bedingungen des Kunden haben für uns keine Gültigkeit und wir sind nicht verpflichtet, ihnen zu widersprechen, da unsere Bedingungen bereits im Angebot veröffentlicht sind und dem Liefervertrag mit uns zugrunde liegen
Der Vertrag bleibt auch dann verbindlich, wenn einzelne Bestimmungen seiner Bedingungen unwirksam sind
Für die Auslegung ist ausschließlich chinesisches Recht maßgeblich
Informationen zur Garantie
Dongguan spp industry Co., Limited garantiert mit Stolz, dass alle SPP INDUSTRY Produkte frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind und den geltenden Spezifikationen, Zeichnungen oder genehmigten Mustern entsprechen. SPP INDUSTRY erwartet, dass der Käufer seiner Produkte für die ordnungsgemäße Gestaltung der Zeichnungen für die gewünschten Produkte verantwortlich ist. Um seine Kunden zu unterstützen, verfügt SPP INDUSTRY über ein Team von Vertriebsingenieuren, die Produkte empfehlen können, die für die Herstellung durch SPP INDUSTRY geeignet sind, um die spezifischen Systemanforderungen des Kunden zu erfüllen.
Sollte ein Produkt von SPP INDUSTRY die Anforderungen dieser Garantie nicht erfüllen, verpflichtet sich SPP INDUSTRY, dieses Produkt innerhalb eines Zeitraums von 1 Monat oder der veröffentlichten Lebensdauer des Produkts, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, unverzüglich zu reparieren oder zu ersetzen, haftet jedoch nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden. Das Produkt wird für den vorgesehenen Zweck und in der vorgesehenen Umgebung verwendet. Dies ist das einzige Rechtsmittel, das dem Käufer zur Verfügung steht. SPP INDUSTRY. übernimmt keine Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Marktgängigkeit des Produkts oder seine Eignung für einen bestimmten Zweck.
(gemäß der Website von SPP INDUSTRY), den potenziellen Defekt unverzüglich an SPP INDUSTRY gemeldet hat, der potenziell defekte Artikel zur Analyse an SPP INDUSTRY zurückgeschickt wurde, der Artikel von der technischen Abteilung von SPP INDUSTRY als defekt eingestuft wurde und der Artikel nicht von der technischen Abteilung von SPP INDUSTRY als defekt eingestuft wurde und der Artikel keinem formellen oder informellen Modifizierungs- oder Reproduktionsprozess (d.h. Reverse Engineering) unterzogen wurde und nicht vom Käufer gesponsert oder unterstützt wurde.
Retouren Verfahren
Wenn ein SPP INDUSTRY Produkt nicht der Zeichnung entspricht, kann es zur Überprüfung und zum eventuellen Austausch gemäß unserer Garantiebestimmungen zurückgegeben werden. Jedes zurückgegebene Produkt muss unbenutzt und in der ungeöffneten Originalverpackung von SPP Industry sein und unterliegt einer Wiedereinlagerungsgebühr.
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